Genehmigung des Reglements über die Benützung der Infrastruktur der Gemeinde Sirnach (Benützungsreglement Gemeindeinfrastruktur)

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Gemeinderat die Genehmigung des Reglements über die Benützung der Infrastruktur der Gemeinde Sirnach. Es wurde ein neues zusammengefasstes Reglement erarbeitet, welches die bisher verschiedenen, teils historisch gewachsenen Regeln für die Nutzung der Gemeindeinfrastruktur ablösen soll. Durch die Neuverfassung eines zusammengefassten Reglements wurde auch die Tarifstruktur vereinheitlicht.

Ausgangslage

Die Gemeinde Sirnach verfügt über diverse Liegenschaften und Räumlichkeiten, welche für Vereinstätigkeiten, öffentliche Anlässe, private Veranstaltungen etc.  stark genutzt werden. Aktuell existieren verschiedene, historisch gewachsene Regelungen zur Nutzung der gemeindeeigenen Infrastruktur. Diese stammen teils noch aus der Zeit der Volksschulgemeinde oder beziehen sich nur auf einzelne Liegenschaften und Anlagen. Die Bestimmungen sind inhaltlich nicht abgestimmt und teilweise veraltet.

Um diese Rechtsunsicherheit zu beheben und eine zeitgemässe Grundlage zu schaffen, hat der Gemeinderat diese Bestimmungen nun in einem einheitlichen Reglement zusammengeführt. Es definiert klare Grundsätze für die Belegung sowie die Rechte und Pflichten aller Nutzenden.

Im Zuge dieser Vereinheitlichung wurden auch die Gebühren überprüft. Ziel war eine Struktur, die für alle nachvollziehbar ist. Bisher wurden vergleichbare Räume oft unterschiedlich teuer vermietet oder waren im Quervergleich sehr günstig angesetzt. Das neue Tarifblatt korrigiert diese Ungleichheiten und schafft Transparenz.

Nach intensiver Vorbereitung hat der Gemeinderat das Reglement mitsamt Anhängen am 25. März 2026 verabschiedet. Es wird der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2026 zur Genehmigung vorgelegt. Der Gemeinderat ist überzeugt, damit eine solide Rechtsgrundlage für die kommenden Jahre geschaffen zu haben, damit die gemeindeeigenen Liegenschaften weiterhin rege genutzt werden können. Die Inkraftsetzung des Benützungsreglement Gemeindeinfrastruktur ist auf den 1. Juli 2026 geplant.

Wichtige Bestimmungen im Benützungsreglement

Die Bestimmungen für das neue Reglement wurden anhand der stetigen Praxis und dem heutigen Standard von Nutzungenbestimmungen erarbeitet. Alle Infrastrukturen, welche gemietet werden können, wurden im Anhang 1 des Reglements festgehalten. Die wichtigsten Regelungen des Reglements im Überblick:

Art. 2 Grundsatz
Der Vorrang für die lokale Bevölkerung sowie für Organisationen mit Sitz in Sirnach wird im Sinne einer Bevorzugung der Einheimischen im Reglement verbindlich verankert. Vorrang gegenüber allen Benützenden haben Belegungen für öffentliche Zwecke (Gemeinde, Schule, Feuerwehr, Zivilschutz, Samariter etc.).

Art. 3 Hausordnungen
Die Geschäftsleitung erlässt im Zusammenhang mit dem neuen Reglement Hausordnungen für alle Infrastrukturen.

Art. 6 Reservationen
Reservationen sind mindestens 21 Tage im Voraus online über das Raumbewirtschaftungssystem der Gemeinde einzureichen. Dadurch wird der Termin provisorisch reserviert. Die definitive Buchung erfolgt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die Gemeinde.

Art. 12 Sanktionen
Das Reglement hält neu fest, dass Reservationen entzogen werden können, wenn sich Nutzende nicht an die Regeln oder Weisungen halten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen das Reglement oder die Hausordnung können Fehlbare zudem für eine bestimmte Dauer von der Benützung ausgeschlossen werden.

Art. 23 Übergangsbestimmungen
Für Dauerbelegungen kommen die neuen Bestimmungen ab dem Schuljahr 2026/27 zur Anwendung. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bisherigen Regeln unverändert weiter.

Bereits getätigte einmalige Reservationen behalten ihre Gültigkeit. Sofern die definitive Reservierungsbestätigung vor Inkraftsetzung des neuen Reglements erfolgt ist, wird weiterhin der alte Tarif verrechnet.

Wichtigste Änderungen durch neue Tarifstruktur

Die neue Tarifstruktur stellt sicher, dass vergleichbare Räume einheitlich bepreist werden. Wie bisher, wird zwischen zwei Kategorien unterschieden:

  • Tarif 1 gilt für Personen mit Wohnsitz oder statutarischem Sitz in Sirnach sowie Mitarbeitende der Gemeinde Sirnach
  • Tarif 2 gilt für alle weiteren Benützenden

Die Überführung der historisch gewachsenen Mieten in ein einheitliches System machte Anpassungen in der Tarifhöhe, auch im Tarif 1, unumgänglich. Der Tarif 2 wurde kostendeckend gestaltet, was teilweise zu deutlichen Steigerungen führt. Dies ist jedoch wichtig für einen ausgeglichenen Finanzhaushalt.

Da viele Tarife seit über 15 Jahren nicht mehr angepasst wurden, lässt sich eine Kostensteigerung durchaus rechtfertigen. Die neuen Preise können nun auch mit anderen vergleichbaren Mietobjekten in der Region mithalten.

Künftig soll der Gemeinderat die Tarifordnung (Anhang zum Reglement) in eigener Kompetenz erlassen. Dies schafft die nötige Flexibilität, um beispielsweise neue Räumlichkeiten ohne Umweg über die Gemeindeversammlung aufzunehmen. Im Sinne der Transparenz wird die Tarifordnung zusammen mit dem Benützungsreglement Gemeindeinfrastruktur vollumfänglich publiziert.

Gemäss den internen Richtlinien zur Vereinsunterstützung vom 1. Januar 2026 dürfen Vereine mit Sitz in Sirnach die Gemeindeinfrastruktur mietfrei nutzen. Sie bleiben von der Grundgebühr befreit. Verrechnet werden lediglich die effektiven Nebenkosten und zusätzlichen Aufwendungen für Hauswartung, Material und dergleichen.

Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die neue Struktur nicht nur für faire und vergleichbare Preise sorgt, sondern auch die Administration in der Verwaltung vereinfacht und die Nachvollziehbarkeit für alle Nutzenden erhöht.

Reglement und Tarif

Neues Benützungsreglement Gemeindeinfrastruktur

Anhang 1 – Infrastrukturverzeichnis

Anhang 2 – Tarif zum Benützungsreglement

Anhang 2 Synopse Tarif zum Benützungsreglement

Antrag

Wollen Sie dem neuen Reglement über die Benützung der Infrastruktur der Gemeinde Sirnach (Benützungsreglement Gemeindeinfrastruktur) zustimmen?