Genehmigung Beitrags und Gebührenreglement für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen
Der Gemeinderat beantragt mit der vorliegenden Botschaft die Revision des Beitrags- und Gebührenreglements für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Gemeinde Sirnach. Die Überarbeitung wurde aufgrund des Alters des Reglements angestrebt und soll dem neuen geltenden Recht angeglichen werden. Ebenso wurde der dazugehörige Gebührentarif revidiert.
Ausgangslage
Das Beitrags- und Gebührenreglement für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Gemeinde Sirnach wurde an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2005 genehmigt und durch den Gemeinderat per 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Eine Anpassung des Reglements und des Gebührentarifs wurde seit der Inkraftsetzung nicht mehr vorgenommen. Nach rund 20 Jahren ist eine Überarbeitung des Reglements mit dem Tarif sachlich angezeigt und rechtlich sinnvoll.
Die Gemeindeverwaltung hat sich bei der Revision auf das neue geltende Recht und die bisherige Praxis gestützt. Der Gemeinderat hat die Revision des Beitrags- und Gebührenreglements mit dem Gebührentarif als Anhang in der ersten Lesung vom 7. Januar 2026 genehmigt und zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet.
Die Stimmberechtigten entscheiden in Anwendung von Art. 10 der Gemeindeordnung über die Änderungen des Reglements auf der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2026. Die Inkraftsetzung des revidierten Beitrags- und Gebührenreglements und des Gebührentarifs ist auf den 1. Juli 2026 vorgesehen.
Wichtigste Änderungen im neuen Beitrags- und Gebührenreglement
Die Überarbeitung des Reglements dient primär der sprachlichen Vereinfachung sowie der Harmonisierung mit übergeordnetem Recht. Die wichtigsten materiellen Änderungen im Überblick:
Art. 3 Gebührenfestsetzung
Der Paragraph zur jährlichen Kehrichtgrundgebühr wird gestrichen, da diese Gebühr bereits im Abfallreglement geregelt ist.
Art. 6 Erlass, Stundung
Im aktuellen Beitrags- und Gebührenreglement sind abweichende Finanzkompetenzen aufgeführt. Zur Vereinheitlichung wird deshalb der Absatz 2 aufgehoben. Damit stimmt die Kompetenzverordnung mit dem neuen Reglement überein.
Werden Beiträge gestundet, soll künftig ein Zins erhoben werden. Der Zinsfuss orientiert sich am Verzugszinssatz für Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Thurgau.
Art. 7 Ansätze nach Bundes- oder kantonalem Recht
Anstelle der Auflistung der Gebührenansätze von Bund und Kanton, wird der Artikel mit dem Beschrieb über die Gebührenansätze des Bundes- und Kantonsrechts aufgehoben. Im neuen Gebührentarif werden die Tarife nicht mehr aufgeführt, sondern es wird darauf verwiesen.
Art. 8a Mehrwertsteuer
Das bisherige Reglement enthielt keine explizite Bestimmung zur Mehrwertsteuer. Im neuen Reglement wird die gängige Praxis festgeschrieben, wonach sich alle Gebühren zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verstehen.
Art. 8b Rechtsmittel
Bisher fehlte im Beitrags- und Gebührenreglement ein expliziter Hinweis auf das Rechtsmittel. In den Gebührenerhebungen wurde bisher auf das Rechtsmittel stets hingewiesen. Aus Transparenzgründen wird der entsprechende Passus im Reglement ergänzt.
Wichtigste Änderungen der Tarife zum Beitrags- und Gebührenreglement
Die Tarife zum Beitrags- und Gebührenreglement wurden ebenfalls überarbeitet und an das übergeordnete Recht angepasst. Die Tariffestlegung liegt gemäss Reglement in der abschliessenden Kompetenz des Gemeinderats und ist nicht Bestandteil der Abstimmung. Im Sinne der Transparenz wird die Tarifordnung jedoch zusammen mit dem Reglement vollumfänglich publiziert. Da Dienstleistungen, wie die Erstellung von Pässen oder Leumundszeugnissen, heute nicht mehr durch die Gemeinde angeboten werden, wurden diese konsequent aus dem Tarif entfernt.
Bei allen Positionen, die nach Zeitaufwand abgerechnet werden, wurde der Stundensatz von CHF 60.00 auf CHF 100.00 erhöht. Damit erreicht die Gemeinde eine bessere Kostendeckung für verrechenbare Leistungen, wie beispielsweise zeitintensive Auskünfte. Da die Mehrheit der Dienstleistungen preislich unverändert bleibt, führen die Anpassungen insgesamt nicht zu wesentlich höheren Erträgen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick sind:
Art. 3 Gewerbe und Handel
Aufgrund des neuen kantonalen Gastgewerbegesetzes wurden die Bewilligungsgebühren neu geregelt. Die Tarife des Kantons sind bindend und nicht frei wählbar pro Gemeinde. Zur Vereinfachung wird deshalb im Tarif auf die kantonale Gesetzgebung verwiesen.
Art. 11 Sirnacher Randzeitenbetreuung
Der Tarif zum Beitrags- und Gebührenreglement beinhaltet neu einen Verweis auf die separate Tariftabelle der Sirnacher Randzeitenbetreuung.
Art. 12 Freizeitangebote
Die bisherige Regelung der Tarife für die Nutzung der Bibliothek und des Hallenbads wird nun formell im Reglement verankert und damit abgesichert.
Reglement und Tarif
Revision Beitrags- und Gebührenreglement – Synopse
Neues Beitrags- und Gebührenreglement
Tarif zum Beitrags- und Gebührentarif – Synopse
Neuer Tarif zum Beitrags- und Gebührenreglement
Antrag
Wollen Sie der Revision des Beitrags- und Gebührenreglements für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Gemeinde Sirnach (kurz: Beitrags- und Gebührenreglement) zustimmen?